Tuesday 24 October 2017

Forex Ias 21


IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Auf der Suche nach Real Life-Beispielen Financial Reporting Fakultätsmitglieder erhalten Zugriff auf den CRM-Service der Firma Reportingrsquos. Company Reporting ist ein führender Research - und Benchmarking-Service für IFRS-Berichterstattungspraktiken. Die Fakultätsmitgliedschaft bietet Ihnen Zugriff auf eine Reihe weiterer Ressourcen, einschließlich der versteckten Premium-Inhalte auf dieser Seite. IAS 21 schreibt die Bilanzierung vor: Transaktionen in Fremdwährungen Umrechnung der Konten der ausländischen Geschäftsbetriebe vor der Konsolidierung Einzelne Transaktionen in Fremdwährungen werden zunächst mit dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs erfasst. Zum Zeitpunkt der Abrechnung wird der Barausgleich mit dem am Abrechnungstag geltenden Kurs verbucht. Eventuelle Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Bilanz eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird mit dem Stichtagskurs umgerechnet, wobei der Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag liegt. Die Gewinn - und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis werden mit den Umrechnungskursen zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wenn dies nicht praktikabel ist, kann ein Durchschnittssatz für das Jahr verwendet werden, sofern die Wechselkurse nicht erheblich schwanken. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Welche Version des Standards Welche Version des Standards ist nur für Mitglieder der Financial Reporting Faculty verfügbar. Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf elektronische Versionen von IFRS über die Links in diesen Standardtrackern Sie sich zuerst bei eIFRS anmelden müssen. Letzte Änderungen Der vollständige Zugang zu den Details aller Änderungen steht nur Mitgliedern der Financial Reporting Faculty zur Verfügung. Finden Sie heraus, wie Sie an der Fakultät teilnehmen. Die folgende Interpretation bezieht sich auf IAS 21 Der effektive Beginn der WWU nach dem Bilanzstichtag ändert die Anforderungen von IAS 21 zum Stichtag nicht. Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 25. August 2016. Premium-Inhalte Letzte Tweets Kontakt InformationsdiensteIAS 21 - Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse (detaillierte Überprüfung) Diese Norm schreibt die Richtlinien für die in Fremdwährung bezeichneten Transaktionen und die Regeln für die Übersetzung vor Des Abschlusses einer ausländischen Gesellschaft. Es befasst sich auch mit den Anforderungen an die Umrechnungskurse, die für die Umrechnung der in Fremdwährung designierten Transaktionen und die Abschlüsse eines ausländischen Geschäfts verwendet werden sollen, einschließlich der Berücksichtigung der Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Die Anforderungen dieser Norm sind anwendbar für: a) die buchmäßige Behandlung von in Fremdwährung designierten Geschäften b) die Umrechnung von Abschlüssen eines ausländischen Geschäftsbetriebs c) die Umrechnung der Jahresabschlüsse eines Unternehmens in seine Darstellungswährung Dieser Standard gilt nicht für die Umrechnung von Zahlungsströmen aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb. Definitionen Die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert und seine Geschäftstätigkeit erweitert, wird als funktionale Währung bezeichnet. Die andere Währung als die funktionale Währung des Unternehmens wird als Fremdwährung bezeichnet. Die Währung, in der das Unternehmen seinen Abschluss abgibt. Der Stichtagskurs, der am Ende des Abrechnungszeitraums vorherrscht, wird als Stichtagskurs bezeichnet. Der Unterschiedsbetrag bei der Umrechnung einer bestimmten Anzahl von Anteilen einer Währung in eine andere Währung zu unterschiedlichen Wechselkursen wird als Wechselkurs bezeichnet. Es ist das Verhältnis des Tausches zwischen zwei Währungen, mit dem eine bestimmte Anzahl von Einheiten einer Währung in eine andere Währung umgerechnet wird. Es ist das Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit in einem Land oder einer anderen Währung als dem des berichtenden Unternehmens durchgeführt wird. Es kann eine Tochtergesellschaft, ein assoziiertes Unternehmen, eine gemeinsame Vereinbarung oder eine Zweigniederlassung des berichtenden Unternehmens sein. Es ist ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit, für die in einer festen Anzahl von Währungseinheiten, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankdepot, Darlehensverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die anfallenden oder zu zahlenden Währungseinheiten bestimmt werden können. Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Der Anteil des berichtenden Unternehmens am Nettovermögen eines ausländischen Geschäftsbetriebes. Bestimmung der funktionalen Währung Es ist definiert als die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist und seine Geschäftstätigkeit ausdehnt. Das Unternehmen hält seine täglichen Aufzeichnungen in Bezug auf funktionale Währung. Zur Bestimmung der funktionalen Währung verwendet das Unternehmen die folgenden Richtlinien: Es umfasst die folgenden Aspekte für die Bestimmung der funktionalen Währung des Unternehmens: Die Währung, die in erster Linie den Verkaufspreis der von dem Unternehmen gelieferten Waren oder Dienstleistungen beeinflusst Die Währung, in der der Verkauf erfolgt Preis der von der Gesellschaft gelieferten Waren oder Dienstleistungen lautet die Währung, in der das Unternehmen seinen Umsatz erwirtschaftet und die Kosten verursacht Die Währung, die in erster Linie die Material-, Arbeits - und Gemeinkosten im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft gelieferten Waren oder Dienstleistungen betrifft Das Land, dessen Regulierungsbehörden und wettbewerbliche Kräfte den Verkaufspreis der von dem Unternehmen gelieferten Waren oder Dienstleistungen beeinflussen können. Das Unternehmen sollte ferner die folgenden Aspekte zusammen mit den Hauptkriterien für die Bestimmung der funktionalen Währung des Unternehmens berücksichtigen: Die Währung in Bezug auf Wobei das Unternehmen seine Erlöse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, dh dem einbehaltenen Ergebnis, behält. Die Währung, in der das Unternehmen sein Kapital und seine langfristigen Mittel erhöht. Das Unternehmen sollte ferner die folgenden zusätzlichen Faktoren berücksichtigen, um die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebes zu bestimmen (Tochtergesellschaft, assoziiertes Unternehmen, gemeinsame Vereinbarung) Oder Zweigniederlassung), um festzustellen, ob die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebes mit der des Mutterunternehmens übereinstimmt, oder es ist die Währung der Umgebung, in der das ausländische Geschäft tätig ist. Diese Faktoren umfassen: a) ob die Aktivitäten des ausländischen Geschäftsbetriebs eine Ausweitung des berichtenden Unternehmens oder des ausländischen Geschäftsbetriebes eine eigenständige autonome Operation darstellen; b) ob der Anteil der Transaktionen von ausländischen Geschäftsbetrieben mit dem berichtenden Unternehmen signifikant oder niedriger ist; Die Zahlungsströme des ausländischen Geschäftsbetriebs direkt an das berichtende Unternehmen überwiesen werden und die Zahlungsströme des ausländischen Geschäftsbetriebes die Zahlungsströme des berichtenden Unternehmens beeinflussen d) ob das ausländische Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um seine bestehende Verpflichtung auszurechnen oder diese durch die Berichterstattung finanziert werden Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Ist die funktionale Währung des Unternehmens nach der Anwendung der oben genannten Faktoren nicht eindeutig, wird das Unternehmen sein eigenes Urteil zur Bestimmung seiner funktionalen Währung aufgrund seiner Umgebung, seiner Ereignisse, Transaktionen und vorherrschenden Bedingungen in Anspruch nehmen das Geschäft. Sobald die funktionale Währung ermittelt wird, sollte das Unternehmen seine funktionale Währung nicht ändern, es sei denn, es gibt Veränderungen in der Umgebung, Ereignisse, Transaktionen und vorherrschende Bedingungen für das Geschäft. Die funktionale Währung der AB Ltd ist Dollar, wie es in einem Dollar-basierten wirtschaftlichen Umfeld betreibt. Im laufenden Geschäftsjahr hat AB AG eine Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft Robby erworben. Dies funktioniert in einem überseeischen Land, dessen funktionale Währung dinars ist. Die Details der Operationen sind wie folgt: Robby kauft Material für seine Produkte zu einem Preis, der in der Regel auf Dollar lautet. Jedoch werden seine Produkte in seiner örtlichen Zuständigkeit mit den Verkaufspreisen verkauft, die auf Dinare lauten, und der Verkaufspreis seiner Produkte wird hauptsächlich durch lokale Konkurrenz - und Regulierungsbehörden bestimmt. Robby entsteht und zahlt seine allgemeinen Betriebs - und Vertriebskosten in seinen lokalen Währung Dinare. Robby hat ein Darlehen von 2 Million von AB Ltd geliehen, um seine Betriebe zu finanzieren und anders als dieses Darlehen, es ist nicht von den Gruppengesellschaften für seine Finanzen abhängig. Das Management von Robby ist unabhängig bei der Durchführung der Operationen des Unternehmens. Wenden Sie die in IAS 21 festgelegten Grundsätze an, um die funktionale Währung von Robby zu bestimmen. Unter Verwendung der Primärkriterien, der Sekundärkriterien und anderer Faktoren, wie sie in IAS 21 zur Bestimmung der funktionalen Währung des Unternehmens genannt werden, scheint es, dass die funktionale Währung des Robby diniert, da es in einem dinarbasierten wirtschaftlichen Umfeld arbeitet Verursacht erhebliche Kosten in der lokalen Währung Dinare Der Verkaufspreis für die Waren ist in Dinaren Die örtlichen Regulierungsbehörden und lokalen Wettbewerb wirkt sich auf den Verkaufspreis ihrer Produkte Die großen Kapitalfonds sind in der lokalen Währung Dinare Es ist unabhängige Operationen in Übersee und ist Nicht abhängig von der Gruppe für Finanzen. Bilanzierung von Transaktionen, die in Fremdwährung designiert werden Wenn ein Unternehmen Transaktionen tätigt, die in Fremdwährung bezeichnet werden, z. B. Importe aus einem überseeischen Land, die in Fremdwährung sind Exporte in ein überseeisches Land, die in Fremdwährung sind Darlehen, die aus einem überseeischen Land in Fremdwährung ausgeliehen wurden Investition, die in einem überseeischen Land in Fremdwährung erworben wurde Asset, das aus einem überseeischen Land in Fremdwährung erworben wurde IAS 21 verlangt, dass das Unternehmen seine täglichen Aufzeichnungen in funktionaler Währung beibehalten muss, weshalb das Unternehmen die Transaktionen berücksichtigt, die in Fremdwährung ausgewiesen werden Folgt: Die Transaktion wird zunächst in der funktionalen Währung des Unternehmens mit dem Devisenkassakurs am Tag der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag wird das Unternehmen die in Fremdwährung designierten Geschäfte wie folgt bilanzieren: Dies sind die Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten Für die in einer festen Anzahl von Währungseinheiten, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Darlehen, Bankdepot, Darlehensverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen oder Verbindlichkeiten bestimmbar sind. Die Einheit wandelt die monetären Posten in Devisen zum Stichtag um, wobei der Devisenterminkontrakt zum Stichtagskurs verwendet wird, dh der Stichtagskurs Der Umtauschgewinn oder - verlust aus der Umrechnung der monetären Vermögenswerte zum Bilanzstichtag wird der Gewinn - und Verlustrechnung belastet Hierbei handelt es sich um die Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, für die in einer festen Anzahl von Währungseinheiten, wie Inventar, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte, nicht bestimmbare Währungseinheiten feststellbar sind. Liegen die nicht monetären Posten zum Abschlussstichtag unter dem Kostenmodell, wird sie mit dem Kassakurs zum Transaktionszeitpunkt neu umgerechnet und es entstehen keine Umtauschgewinne oder - verluste in Bezug auf diese nicht monetären Posten. Monetäre Posten unter einem anderen Modell (Sachanlagevermögen unter Neubewertungsmodell gem. IAS 16, zum Fair Value bewertete Beteiligungen nach IFRS 9 oder als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach IAS 40) Umgerechnet unter Verwendung des Kassakurses zum Zeitpunkt der Neubewertung. Der daraus resultierende Kursgewinn oder - verlust wird in der Gesamtergebnisrechnung (OCI) ausgewiesen, wenn die Gewinne oder Verluste des zugehörigen nicht monetären Posten in der Gesamtergebnisrechnung (OCI) ausgewiesen werden. Der Umtauschgewinn oder - verlust wird in der Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesen, wenn die Gewinne oder Verluste des damit verbundenen nicht monetären Posten in der Gewinn - und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Am Erfüllungstag (wenn Forderungen und Verbindlichkeiten abgewickelt werden) wird das Unternehmen die Forderung oder die Verbindlichkeit in Fremdwährung umrechnen, wobei der Kassakurs zum Zeitpunkt der Abrechnung und der daraus resultierende Kursgewinn oder - verlust der Gewinn - und Verlustrechnung belastet wird Nettoinvestitionen im ausländischen Geschäftsbetrieb Hat ein berichtendes Unternehmen einen langfristig von seiner ausländischen Tochtergesellschaft forderbaren Betrag, für den die Rücknahme noch nicht geplant ist und in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wird dieser Betrag als Teil der Nettoinvestition in Fremdwährung behandelt Von dem berichtenden Unternehmen. Dieser monetäre Posten (langfristige Forderungen), der den Teil der Nettoinvestitionen im ausländischen Geschäftsbetrieb bildet, wird zum Stichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet und der daraus resultierende Kursgewinn oder - verlust wird in der Gewinn - und Verlustrechnung erfasst Des berichtenden Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaft. Bei der Konsolidierung werden diese Umtauschgewinne oder - verluste im Zusammenhang mit dem monetären Posten (Langfristige Forderungen), die den Teil der Nettoinvestition im ausländischen Geschäftsbetrieb der berichtenden Gesellschaft bilden, in die Gesamtergebnisrechnung (OCI) umgegliedert Auf die Gewinnrücklagen übertragen werden. Übersetzung auf die Darstellungswährung Wenn die Darstellungswährung des Unternehmens von der funktionalen Währung abweicht, wendet das Unternehmen die folgenden Regeln an, um die Ergebnisse in die Darstellungswährung zu übersetzen, wenn der Abschluss in der Darstellungswährung erstellt wird: (Tochterunternehmen, assoziiertes Unternehmen oder Joint Venture) von der Darstellungswährung des Konzerns abweicht, werden die Ergebnisse des ausländischen Geschäftsbetriebes für die Zwecke der Aufstellung eines Konzernabschlusses in die Darstellungswährung des Konzerns umgerechnet. Die Gesellschaft wendet folgende Regeln an, um die Ergebnisse des ausländischen Geschäftsbetriebes (Tochtergesellschaft, assoziiertes Unternehmen oder Joint Venture) in der Darstellungswährung der Gruppe zu übersetzen: Jahresdurchschnitt Nach der Übersetzung der Ergebnisse des ausländischen Geschäftsbetriebes wird das Unternehmen die Normale Konsolidierungsverfahren gemäß IFRS 10, wenn der ausländische Geschäftsbetrieb eine Tochtergesellschaft und eine Equity-Methode gemäß IAS 28 ist, wenn die Auslandsbeteiligung ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen ist Diese Norm verlangt, dass für alle Erträge und Aufwendungen das Unternehmen den Kassakurs am Tag der Inanspruchnahme verwenden sollte Aber da es unpraktisch ist, den Kassakurs am Tag der Transaktion für jedes Einkommen und jeden Aufwand zu verwenden, erlaubt der Standard daher die Verwendung eines Durchschnittssatzes während des Rechnungszeitraums. Es sollte jedoch kein wesentlicher Unterschied zwischen dem Durchschnittskurs und dem Kassakurs am Tag der Transaktion bestehen. Die Gesellschaft wird den Stichtagskurs am Tag der Transaktion für die spezifischen Ereignisse wie Wertminderung, Dividenden und Rückstellungen verwenden. Die Umrechnungsdifferenzen ergeben sich aus der Umrechnung des ausländischen Geschäftsbetriebs aufgrund a) der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes Der sich von dem Stichtagskurs am vorhergehenden Stichtag unterscheidet, und b) die Umrechnung des Gewinns oder Verlusts des ausländischen Geschäftsbetriebs zum Stichtagskurs, der von dem Durchschnittskurs abweicht. Der Firmenwert, der sich aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes ergibt Werden als Devisentermingeschäft behandelt und zum Stichtag mit dem Stichtagskurs zum Stichtagskurs umgerechnet. Diese Umrechnungsgewinne oder - verluste aus der Umrechnung von ausländischen betrieblichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus Firmenwerten werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen Und werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung bis zur Veräußerung der damit zusammenhängenden ausländischen Geschäftsbetriebe klassifiziert. Ein nicht realisierter Gewinn aus konzerninternen Transaktionen mit ausländischen Geschäftsbetrieben wird nach der Umrechnung der Transaktion unter Anwendung des Kassakurses zum Zeitpunkt der Auslagerung eliminiert Der Transaktion Sämtliche konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem ausländischen Geschäftsbetrieb werden nach der Umrechnung zum Stichtag mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag aufgelöst, wenn die Darstellungswährung des Unternehmens von der funktionalen Währung abweicht Wird die Gesellschaft die folgenden Regeln anwenden, um ihre Ergebnisse in ihre Darstellungswährung umzuwandeln, da der Jahresabschluss in der Darstellungswährung erstellt wird: Durchschnittskurs während des Jahres Diese Norm verlangt, dass für alle Erträge und Aufwendungen das Unternehmen den Kassakurs am Aber da es unpraktisch ist, Kassakurs am Tag der Transaktion für jedes Einkommen und jeden Aufwand zu verwenden, so erlaubt die Norm die Verwendung eines Durchschnittssatzes während des Abrechnungszeitraums. Es sollte jedoch kein wesentlicher Unterschied zwischen dem Durchschnittskurs und dem Kassakurs am Tag der Transaktion bestehen. Das Unternehmen wird den Kassakurs am Tag der Transaktion für die spezifischen Ereignisse wie Wertminderung, Dividenden und Rückstellungen verwenden Auf die Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden werden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs Bei Veräusserung des ausländischen Geschäftsbetriebes wird das Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen: Für die Veräußerung von ausländischen Geschäften mit Verlust der Beherrschung, der kumulierten Kursgewinne und - verluste In der gesonderten Spalte der Eigenkapitalveränderungsrechnung werden in die Gewinn - und Verlustrechnung übernommen. Für die Veräußerung von Auslandsgeschäften, die keinen Kontrollverlust beinhalten, werden die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne oder - verluste zwischen dem berichtenden Unternehmen und den nicht beherrschenden Anteilen an diesem ausländischen Geschäftsbetrieb verteilt. Angaben Die Norm verpflichtet das Unternehmen, Folgendes anzugeben: Die Details zur funktionalen Währung und die Basis für die Ermittlung der funktionalen Währung Alle in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste im laufenden Jahr Verlust in der Gesamtergebnisrechnung im laufenden Jahr erfasst Ist die funktionale Währung und die Darstellungswährung des Unternehmens unterschiedlich, so ist dies mit den Gründen der Differenz anzugeben Die Gründe für die Änderung der funktionalen Währung des Unternehmens zusammen mit verwandten Ereignisse und Konditionen bei einer Änderung der funktionalen Währung des Unternehmens im laufenden Jahr AB Ltd ist ein dollarbasiertes Unternehmen und hat im laufenden Jahr folgende Transaktion in Fremdwährung: AB Ltd hat am 1. Januar Waren für Pfund10.000 verkauft 2010 und die Einnahmen werden in Pfund Sterling. Die Forderungen wurden am 30. April 2010 erhoben. Die Devisenterminkontrakte stellen sich wie folgt dar: Wie die vorstehende Transaktion in Fremdwährung im Jahresabschluss der AB Ltd für das am 31. März 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr berücksichtigt wird Wird es in der funktionalen Währung von AB Ltd aufgezeichnet, dh in Dollar nach der Umrechnung mit dem Kassakurs am Tag der Transaktion. Datum der Transaktion 1. Januar 2010 10.000 0.60 16.667 Forderungen AC 16.667 Zum Verkauf AC 16.667 2. Die Forderungen sind zum Stichtag 31. März 2010 noch ausstehend und da es sich um einen monetären Vermögenswert in fremder Währung zum Stichtag handelt, Am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet, und der daraus resultierende Kursgewinn oder - verlust wird der Gewinn - und Verlustrechnung belastet Berichtspflicht 31. März 2010 10.000 0.75 13.333 Der Wert der Forderung ist zum Stichtag aufgrund von Wechselkursänderungen gesunken. Aus diesem Grund wird ein Umtauschverlust in Höhe von 3.334 (16.667 - 13.333) Gewinn oder Verlust ac 3.334 An Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.334 3. Die Forderungen werden am 30. April nach dem Jahresende erhoben und mit dem Kassakurs zum Erfüllungstag umgerechnet Wird der daraus resultierende Kursgewinn oder - verlust der Gewinn - und Verlustrechnung belastet. 10.000 0.80 12.500 Der Wert der Forderung ist zum Abrechnungszeitpunkt aufgrund von Wechselkursänderungen weiter gesunken. Daher wird es zu einem Kursverlust von 833 (13.333 - 12.500) Cash a c 12.500 Gewinn oder Verlust a c 833 zu Forderungen a c 13.333

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